10.11.2021

Weil wir gemeinsam Kirche sind.

Ergebnisse der Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen

Am 6. und 7. November fanden die Wahlen zu den Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen in unserem Pastoralen Raum statt.

Hier die Namen der Gewählten (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Allagen/Niederbergheim

Pfarrgemeinderat: Katja Enste, Andrea Juckenhöfel, Markus Schmitt, Franz Dirk Schröder, Ulrike Schulte

Kirchenvorstand: Monika Greiß, Gregor Helle, Martin Kellerhoff, Torsten Sprenger

 

 

Belecke

Pfarrgemeinderat: Helga Ebers, Ina Jesse, Mechthild Krajewski, Leonie Kretschmer, Matthias Leifeld, Julia Roderfeld, Anja Werthmann, Thomas Wessel

Kirchenvorstand: Johannes-Ulrich Blecke, Andreas Breitkopf, Heike Döbber, Andreas Hunecke

 

 

Hirschberg

Pfarrgemeinderat: Jürgen Blecher, Stefan Enste, Maren Freese, Margit Friedrichs, Andreas Funk, Stefanie Köster

Kirchenvorstand: Jürgen Blecher, Manuela Heppelmann, Elvira Meier

 

 

Suttrop

Pfarrgemeinderat: Petra Amodeo, Pia Hohenstein, Markus Rellecke, Anja Sophia Thiel

Kirchenvorstand: Bernadette Horstschäfer, Gundi Meier, Jochen Mues, Christian Tacke, (Ersatzmitglied: Rita Rickert)

 

 

Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen

Pfarrgemeinderat Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen: Alfons Dicke, Birgit Eilhard, Silvia Koch, Rudolf Martsch, Eva-Maria Menke, Hildegard Wirth

Kirchenvorstand Mülheim-Sichtigvor: Martina Graf, Jochen Marx, Holger Salinus, Heinz Schäferhoff

Kirchenvorstand Waldhausen: Alexandra Beele, Matthias Kussmann, Peter Wiemann

 

 

Warstein

Pfarrgemeinderat St. Petrus: Ilona Rathmann, Dr. Frank Schnetgöke, Günter Schreyer, Meike Urbach

Pfarrgemeinderat St. Pankratius: Michaela Dicke, Karin Hötte, Magnus Pieper, Stefanie Salewski, Birgit Severin, Matthias Sprave, Ulrike Steinrücke

Kirchenvorstand St. Petrus und St. Pankratius: Jürgen Kösters, Christoph Martin, Bernd Oppmann, Heike Stallmeister, Martin Steils, (Ersatzmitglied: Martin Scholz)

 

 

Allen Gewählten und Nicht-Gewählten sagen wir herzlichen Dank für die Bereitschaft, Kirche vor Ort lebendig zu gestalten.

Markus Gudermann, Pfr.
Pastoralverbundsleiter

 

 


 

06.10.2021

Pfarrgemeinderat: Seit dem 24. September hängen die vorläufigen Kandidatenlisten in/an den Kirchen. Seitdem besteht die Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Ab dem 15. Oktober hängt dann in/an den Kirchen die endgültigen Kandidatenliste. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Kirchenvorstand: Seit dem 3. Oktober hängen in/an den Kirchen die Kandidaten-Vorschlagsliste. Bis zum 15. Oktober können weitere Kandidaten beim Wahlausschuss benannt werden. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die seit einem Jahr am Ort der Kirchengemeinde wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

 


 

20.09.2021

Der Pfarrgemeinderat ist ein wichtiges Gremium der pastoralen Mitverantwortung. Im Pfarrgemeinderat gilt es die Kirche und die Menschen vor Ort in den Blick zu nehmen und gleichzeitig die Zukunft der Kirche im Sinne des Evangeliums zu verändern. Ab dem 24. September hängen in/an den Kirchen die vorläufigen Kandidatenlisten aus. Bis zum 8. Oktober können weitere Kandidaten beim Wahlausschuss benannt werden. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Haushalt der Gemeinde und dessen Einrichtungen, Personalangelegenheiten, Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen. Somit ist der Kirchenvorstand ein Entscheidungsgremium über finanzielle Mittel der Gemeinden und gibt in dieser Hinsicht die Möglichkeit, in der Kirche und Gemeinde, mitzubestimmen. Die Hälfte der gewählten Mitglieder ist alle drei Jahre für eine sechsjährige Amtszeit zu wählen. Ab dem 3. Oktober hängen in/an den Kirchen die vorläufigen Kandidatenlisten. Bis zum 15. Oktober können weitere Kandidaten beim Wahlausschuss benannt werden. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die seit einem Jahr am Ort der Kirchengemeinde wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Wählerlisten liegen vom 3. bis 10. Oktober im Zentralbüro zur Einsichtnahme aus.

 

 


 

 

04.09.2021

Weil wir gemeinsam Kirche sind.

Super-Wahljahr nicht nur in der Politik – auch der Pastorale Raum bittet zur Wahlurne

An Wahlplakaten, TV Duellen und dem politischen Wahlkampf zur Bundestagswahl kommt man momentan nicht vorbei. Aber auch in den Kirchen des Erzbistums Paderborn steht eine Super-Wahl an. So werden auch im Pastoralen Raum Warstein im November die Wahlurnen aufgestellt und die Gläubigen eingeladen, Kreuze zu machen. Gewählt werden die Laien-Gremien der Kirche: Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat. Doch bevor gewählt wird, sind motivierte Männer, Frauen und auch Jugendliche gesucht, die sich zur Wahl stellen.

Die Vielfältigkeit der Kirche soll sich auch in den Gremien der Gemeinden, des Pastoralen Raumes Warstein zeigen. Daher gilt der Appell an die katholischen Gläubigen: Gestaltet eure Kirche mit und lasst euch zu Wahl aufstellen! Zusätzlich können für geeignet gehaltene Kanditat:innen vorgeschlagen werden. Dazu stehen Kanditat:innen-Boxen bereit. Der jeweilige Wahlausschuss wird mit den vorgeschlagene Personen Kontakt aufnehmen und die Bereitschaft zur Kandidatur erfragen.

Die Gremien sind Werkzeug zum Mitgestalten und Mitbestimmen in der katholischen Kirche. Darauf kommt es an, „weil wir gemeinsam Kirche sind.“

Im Pfarrgemeinderat gilt es die Kirche und die Menschen vor Ort in den Blick zu nehmen und gleichzeitig die Zukunft der Kirche im Sinne des Evangeliums zu verändern. Die Vielfältigkeit der Menschen und deren Anliegen, die in den Kirchengemeinden leben, sollen im Pfarrgemeinderat vertreten sein. Welche Aufgaben und welche Verantwortung jede:r Einzelne im Pfarrgemeinderat übernimmt, kann frei nach Interesse bestimmt werden. Bereits ab 14 Jahren darf man sich für den Pfarrgemeinderat zur Wahl stellen lassen und selbst ein Kreuz auf den Wahlunterlagen machen.

Ein Ehrenamt mit großer Verantwortung übernimmt man im Kirchenvorstand, denn dieser ist verantwortlich für den Haushalt der Gemeinde und dessen Einrichtungen, Personalangelegenheiten, Finanzierung und Investitionsmaßnahmen. Somit ist der Kirchenvorstand ein Entscheidungsgremium über finanzielle Mittel der Gemeinden und gibt in dieser Hinsicht die Möglichkeit, in der Kirche und Gemeinde, mitzubestimmen.

Für Fragen und Informationen stehen im Pastoralen Raum Warstein, Pfarrer Gudermann und sein Pastoralteam zur Verfügung, außerdem bietet das Erzbistum Paderborn viele Informationen auf der Homepage: http://www.erzbistum-paderborn.de/themen-angebote/wahlen-2021/. In den kirchlichen Gebäuden liegt Info-Material aus.

Pfarrer Markus Gudermann