08.04.2022

Vorgaben für Gottesdienste

Mit der aktuellen Corona-SchVo des Landes NRW ab dem 3. April fallen eine ganze Reihe Einschränkungen weg.

Ab Ostern wird das Kollektieren wieder am Sitzplatz durchgeführt. Auch sollen ab Ostern die Weihwasserbehälter an den Eingängen unserer Kirchen wieder befüllt werden.

Mit der neuen Corona-SchVo könnte die Maskenpflicht in Innenräumen wegfallen. Wir sind uns aber nach wie vor der gegenseitigen Verantwortung bewusst und empfehlen für unseren Pastoralen Raum Warstein dringend, die „AHA-Regeln“ einzuhalten. D.h. die Anzahl der Sitzplätze in den Kirchen bleibt beschränkt (erfahrungsgemäß reicht der Platz immer), um Abstände zwischen den Hausständen einzuhalten. Wir bitten ausdrücklich darum, die Schutzmaske weiterhin zu tragen.

Das Austeilen der heiligen Kommunion kann wieder in der ursprünglichen Form durchgeführt werden. Der Dienst der Kommunionhelferinnen und -helfer wird ab Ostern wieder eingeführt.

Wir danken Ihnen für Ihr Mittun!