Liebes Brautpaar, wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben kirchlich zu heiraten!
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor einem Geistlichen, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig.
Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in bösen Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet.
Der Priester oder Diakon erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt sollte geschlossen worden sein. Beide Partner müssen ledig bzw. verwitwet sein und die wesentlichen Merkmale einer Ehe (Treue, Unauflöslichkeit, Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und Elternschaft) bejahen. Es müssen zwei Trauzeugen benannt werden.
Bei einer konfessionsverbindenden Ehe bestätigt der katholische Partner, in seiner Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen zu wollen. Er verspricht, sich darum zu bemühen, seine Kinder katholisch taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der sogenannten Formpflicht. Eine entsprechende Dispens wird durch den zuständigen Pfarrer beim Erzbischöflichen Generalvikariat beantragt.
Alles, was Sie für die Feier Ihrer Trauung in unserem Pastoralverbund wissen sollten, finden Sie unten auf dieser Seite.
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