Das Sakrament der Buße

Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu seinen Fehlern und Sünden und übernimmt dafür Verantwortung. Er wendet sich neu Gott und der Gemeinschaft der Kirche zu und ermöglicht für sich einen neuen Anfang.

 

Damit die Beichte fruchtbar und ein wirklicher Neuanfang möglich werden, bedarf es auf Seiten der/des Beichtenden der Reue, des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis, des guten Vorsatzes und der Bereitschaft, das schuldhaft Verhalten zu ändern und möglicherweise entstandenen Schaden wieder gutzumachen.

 

Zu folgenden Zeiten besteht die Möglichkeit das Sakrament der Versöhnung zu empfangen:
(ACHTUNG: Während der Corona-Pandemie ist die Beichte nur nach Absprache mit einem der Priester möglich!)

  • Warstein: Mittwochs nach der Messe um 9 Uhr
  • Belecke: Jeweils eine halbe Stunde vor der Vorabendmesse am Samstag.

 

Vor den Hochfesten gibt es in jeder Gemeinde besondere Beichtzeiten.

 

Ein Beichtgespräch kann jederzeit mit einem der Priester vereinbart werden.

 

Die Erstbeichte der Kinder findet im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung statt.

 

Übrigens: Der Priester ist im Zusammenhang mit einer Beichte zu völliger Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein mögen, der Priester kann niemals vom Beichtgeheimnis entbunden werden. Vor Gericht wird er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste jeweils einen Bußgottesdienst. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen.
Allerdings ersetzt der Bußgottesdienst nicht die persönliche Beichte. Vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung und gegebenenfalls als Vorbereitung der persönlichen Beichte zu verstehen.