Das Sakrament der Firmung kann auch als Sakrament des Heiligen Geistes bezeichnet werden. Es bestärkt und befähigt, den Glauben in Wort und Tat zu bezeugen.
Das Wort „Firmung“ kommt von lateinischen „firmare“ und bedeutet „bestätigen, (be)stärken“.
Die Firmung ist die bewusste Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend für den Täufling abgelegt haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe.
Durch Handauflegung und Salbung auf der Stirn wird der Heilige Geist auf die zu Firmenden herabgerufen. Da in der Regel ein Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche dar. Die Firmung ist nach Taufe und Eucharistie das letzte der drei Eingliederungssakramente.
Damit die/der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss sie/er getauft sein sowie innerlich und äußerlich die Bereitschaft zur Firmung zeigen durch den Wunsch, gefirmt zu werden, durch die regelmäßige Teilnahme an der Firmvorbereitung und durch das Mitfeiern der Eucharistie. Außerdem müssen die Firmbewerber:innen ein Alter erreicht haben, in dem sie sich der Tragweite der Firmung bewusst sind; in unseren Gemeinden beginnt die Vorbereitung auf die Firmung im Laufe des 9. Schuljahrs und wird jährlich gespendet.
Die Aufgaben der Firmpaten, die selbst gefirmt sein sollten, entsprechen denen der Taufpaten: Sie sollen die Firmbewerber:innen auf dem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen.