Gremien und Gruppen

Gremien im Pastoralen Raum

Auszug aus dem Grundstatut für Pastoralverbünde

(1) Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen.

 

(2) Dem Pastoralverbundsrat gehören für die Dauer ihres Amtes an:

  • der Pastoralverbundsleiter als Vorsitzender
  • die weiteren Mitglieder des Pastoralteams
  • die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte

 

(3) Beratend nehmen an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil:

  • ein vom gemeinsamen Finanzausschuss aus seinen Reihen bestimmtes Mitglied
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der haupt- und nebenberuflichen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralverbund
  • je ein Vertreter oder eine Vertreterin aus den Bereichen der katholischen Erwachsenen- und Jugendverbände im Pastoralverbund
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Bereich der Caritas im Pastoralverbund

Die Benennung und Abberufung der Vertreter und Vertreterinnen obliegt dem Pastoralverbundsleiter in Absprache mit den Mitgliedern des Pastoralverbundsrates. Der Pastoralverbundsleiter kann zu einzelnen Themen Verantwortliche und Sachverständige hinzuziehen.

 

(4) Der Pastoralverbundsrat kommt mindestens vierteljährlich zusammen. Für die Einberufung, Arbeitsordnung und Beschlussfassung finden im Übrigen die entsprechenden Bestimmungen für Pfarrgemeinderäte in der jeweils geltenden Fassung analoge Anwendung, wobei die dort dem Pfarrer und dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben vom Pastoralverbundsleiter wahrgenommen werden.

Im Finanzausschuss begegnen sich alle Kirchenvorstände im Pastoralverbund auf Augenhöhe. Sie ermöglichen in der Kooperation gemeinsames Handeln des Pastoralen Raumes in Vermögensthemen. Bewährt hat es sich, den Ausschuss als Konferenz aller KV-Geschäftsführer mit dem Pfarrer zu gestalten.

Der Pfarrer beruft den Finanzausschuss ein, so oft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte erforderlich ist.

Zur eigenständigen Finanzierung der Aufgaben und für besondere pastorale Initiativen auf Ebene des Pastoralverbundes steht diesem ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung, das durch direkte Zuweisung von Kirchensteuermitteln und durch eine angemessene Umlage der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes finanziert wird. Die verantwortliche Bewirtschaftung dieses Budgets obliegt dem Pastoralverbundsleiter.

In jedem Pastoralverbund besteht ein gemeinsamer Finanzausschuss, dessen Aufgabe es ist, den Pastoralverbundsleiter bei der Bewirtschaftung dieses Budgets zu beraten. Zugleich dient der gemeinsame Finanzausschuss der Beratung und Koordinierung der vermögensrechtlichen Fragen, die von den einzelnen Kirchenvorständen im Hinblick auf den Pastoralverbund zu beschließen sind.