19.08.2021

Vorgaben für Gottesdienste

Das Erzbischöfliche Generalvikariat hat neue Vorgaben für Gottesdienste veröffentlicht. Für den PR Warstein wird diese Verordnung wie folgt umgesetzt:

  • Für den Zugang zu Gottesdiensten bestehen, unabhängig vom Inzidenzwert, keine Beschränkungen auf ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen.
  • Weiterhin gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern, ausgenommen bleiben gemeinsame Hausstände.
  • Da wir in den Kirchen des Pastoralen Raumes auch weiter kräftig singen wollen, gilt weiter eine Maskenpflicht für alle Gottesdienstbesucher. Wir haben uns für diese Maßnahme entschieden, da eine Kontrolle des Impf- bzw. Teststatusses der Gottesdienstbesucher einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand bedeuten würde.
  • Die Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmer  entfällt. Daher haben wir uns entschieden, dass auch der Ordner bzw. Begrüßungsdienst entfallen kann.  Wir sind der Auffassung, dass nach einem Jahr, jeder Gottesdienstbesucher so diszipliniert ist, dass er eine Maske trägt und den notwendigen Abstand hält.

An dieser Stelle möchte sich das gesamte Pastoralteam  noch einmal ausdrücklich bei allen Ehrenamtlichen bedanken, die in den vergangenen Monaten den Ordnungs- bzw. Begrüßungsdienst durchgeführt haben. Ohne ihr Engagement wären die Gottesdienste im Pastoralen Raum nicht durchführbar gewesen.

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