Alle Christen sind durch Taufe und Firmung zum Dienst vor Gott berufen und befähigt. Sie haben die Gabe des Geistes Gottes empfangen und können in diesem Geist leben und wirken. Darum spricht die Kirche vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen.
Doch die Gemeinden brauchen Menschen, die in ihnen besondere geistliche Dienste übernehmen. Das tun neben vielen anderen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Diensten mit je nach Weihegrat abgestufter sakramentaler und administrativer Vollmacht Bischöfe, Priester und Diakone.
„Seit den ersten Jahrhunderten kennt die Kirche das dreistufige Amt des Bischofs, Priesters (Presbyters) und Diakons, das durch Handauflegung und Weihegebet übertragen wird (vgl. Apostelgeschichte 14,23; 1 Timotheus 4,14; 2 Timotheus 1,6). So wird die ungebrochene Verbindung mit der Kirche des Anfangs gewährleistet; Christus bleibt als Haupt der Kirche in ihr gegenwärtig. Zugleich wird die Einheit der vielen Orts- und Teilkirchen in der einen und weltweiten katholischen Kirche sichtbar dargestellt.
Die Weihe (Ordination) ist die sakramentale Einsetzung in das Amt des Bischofs, des Priesters oder des Diakons und die damit verbundene Bevollmächtigung in der Kraft des Heiligen Geistes. Die Handauflegung als Zeichen der Amtsübertragung oder der Geistmitteilung findet sich bereits im Alten Testament (vgl. Deuteronomium 34,9; Numeri 27,15-23). Die Weihe ist Ausdruck des unwiderruflichen Handelns Gottes an den Geweihten, weshalb das dreistufige Weihesakrament – wie auch Taufe und Firmung – nicht wiederholbar ist.“ (Gotteslob, Katholisches Gebet- und Gesangbuch, Nr. 603,2).